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   LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03 KR NZB   

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https://dejure.org/2003,12235
LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03 KR NZB (https://dejure.org/2003,12235)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.12.2003 - L 16 B 105/03 KR NZB (https://dejure.org/2003,12235)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Dezember 2003 - L 16 B 105/03 KR NZB (https://dejure.org/2003,12235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für ein selbstbeschafftes Blutzuckermessgerät; Auslegung des Tatbestands des § 13 Abs. 3 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V); Kein Vorliegen eines behandlungsbedürftigen Notfalls; Charakterisierung einer Ausübung eines Ehrenamtes als ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 27/96

    Anspruch eines geistig und körperlich behinderten Versicherten auf Versorgung mit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03
    An diesem Erfordernis des Vorliegens einer vertragsärztlichen Verordnung für die Versorgung mit Heilmitteln hat der dafür zuständige Senat beim BSG wohl bis heute festgehalten, während ein solches Erfordernis für die Versorgung mit Hilfsmitteln (jedenfalls für eine Behinderung ausgleichende Hilfsmittel) für entbehrlich gehalten wird (SozR 3-2500 § 33 Nr. 25), wobei sich aber weder bei den Heilmitteln noch bei den Hilfsmitteln der Leistungsanspruch schon aus der vertragsärztlichen Verordnung ergibt - die hier überdies nicht einmal vorliegt: es hat nicht ein Vertragsarzt der Klägerin auf dem dafür vorgesehen vertragsärztlichen Vordruck (vgl. § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V iVm § 16 EKV-Ä) attestiert, daß sie sich eines Blutzuckermeßgeräts im Rahmen der von ihm durchgeführten, verantworteten und überwachten Therapie bedienen solle; es hat vielmehr die praktische Ärztin Dr. B, bei der sich die Klägerin sporadisch in Behandlung befand (Schreiben von Frau Dr. B vom 13.11.2001), auf Wunsch der Klägerin (Schreiben von Frau Dr. B vom 13.11.2001) mit Datum eines Tages, an dem die Klägerin von Frau Dr. B nicht behandelt worden war, mit Datum des 9.10.2000, eine formlose Bescheinigung ausgestellt (Blatt 19 der Gerichtsakten).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03
    Mit Recht hat aber die Beklagte darauf hingewiesen, daß bereits höchstrichterlich entschieden ist, daß die Ausübung von Ehrenämtern kein elementares Grundbedürfnis ist, das eine Hilfsmittelversorgung für einen entsprechenden Teilbereich des Lebens erlauben würde (Bundessozialgericht (BSG), Urt.v. 3.11.1999 B 3 KR 3/99 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 34), wohingegen sich unter der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegebenen Fundstelle "BSGE 79, 254 ff" (richtig 257) eine Bestätigung des der angegebenen Fundstelle zugeschriebenen und fast in jeder Hinsicht unzutreffenden Satzes nicht finden läßt: "In diesem Sinne erfüllte sie die Voraussetzung, daß die Kosten für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel zu erstatten sind, wenn es ärztlich verordnet ist." Nur zur Klarstellung, nicht weil dies in irgendeiner Weise für die Entscheidung über die Zulassung der Berufung hätte erheblich sein können, wird insoweit darauf hingewiesen, daß es im Bereich der Arzneimittelversorgung einen gewissen Schutz des Vertrauens in die vertragsärztliche Verordnung gibt (BSGE 77, 194).
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 3/99 R

    Mikroportanlage bei Erwachsenen kein Hilsmittel der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03
    Mit Recht hat aber die Beklagte darauf hingewiesen, daß bereits höchstrichterlich entschieden ist, daß die Ausübung von Ehrenämtern kein elementares Grundbedürfnis ist, das eine Hilfsmittelversorgung für einen entsprechenden Teilbereich des Lebens erlauben würde (Bundessozialgericht (BSG), Urt.v. 3.11.1999 B 3 KR 3/99 R = SozR 3-2500 § 33 Nr. 34), wohingegen sich unter der mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegebenen Fundstelle "BSGE 79, 254 ff" (richtig 257) eine Bestätigung des der angegebenen Fundstelle zugeschriebenen und fast in jeder Hinsicht unzutreffenden Satzes nicht finden läßt: "In diesem Sinne erfüllte sie die Voraussetzung, daß die Kosten für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel zu erstatten sind, wenn es ärztlich verordnet ist." Nur zur Klarstellung, nicht weil dies in irgendeiner Weise für die Entscheidung über die Zulassung der Berufung hätte erheblich sein können, wird insoweit darauf hingewiesen, daß es im Bereich der Arzneimittelversorgung einen gewissen Schutz des Vertrauens in die vertragsärztliche Verordnung gibt (BSGE 77, 194).
  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 15/96

    Kostenerstattung für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2003 - L 16 B 105/03
    Mit seinem Urteil vom 19.11.1996 (1 RK 15/96 = BSGE 79, 257) hat das BSG diesen Vertrauensschutz nun keineswegs auf andere Bereich ausgedehnt, sondern nur einmal mehr entschieden, daß die Kosten für ein selbstbeschafftes Arznei- oder Heilmittel nicht zu erstatten sind, wenn es nicht ärztlich verordnet ist.
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